Thomas Koppermann präsentiert:
Meine Feldbahn-Seite und der Abmahn-Ärger
(zuletzt geändert:
11.07.2024
)
Meine Feldbahn-Seite hat mir vor einiger Zeit unerwartet richtig großen Ärger eingebracht!
(Es gibt leider Menschen, die nennen sich (Urheber-)Rechtsanwälte, und die sehen unser Hobby mit anderen Augen und denken nur ans Geldabzocken!)
Ich berichte hier verärgert, aber möglichst neutral darüber, damit Ihr nicht den gleichen Fehler macht, den man mir vorwirft - egal, ob zu Recht oder zu Unrecht.
Und alles, was ich hier schreibe, ist meine persönliche Meinung!
Eines Tages erhielt ich völlig überraschend eine (für mich hohe) anwaltliche Geldforderung
wegen einer angeblich durch mich begangenen Urheberrechtsverletzung auf dieser Startseite.
Hier hatte ich zu Ehren (!) des von mir (bisher) hoch geschätzten Heinz Erhardt ein kleines Gedicht zitiert, das sich mit dem Thema Feldbahn befasst hat
und deshalb so gut als Abschluss auf meine Seite passte. Dies ist mir zum Verhängnis geworden.
Eine Hamburger Anwaltskanzlei verlangte nun von mir (angeblich) im Auftrage eines Verlages, der (angeblich) die Rechte an den Texten
des verstorbenen Heinz Erhardt haben will, viele hundert Euro "Schadenersatz" nach Anzahl der wiedergegebenen Worte -
und natürlich auch noch hohe Nebenkosten und Anwaltsgebühren.
(Ob das im Sinne von Heinz Erhardt oder seiner Erbengemeinschaft wäre? - Ich glaube, er würde sich "im Grabe umdrehen"!)
Aus den Medien und aus dem Internet weiß man, dass es "in Mode gekommen" ist, das Internet per Suchmaschinen
nach etwaigen Rechtsverletzungen abzusuchen und dann die Homepage-Betreiber kostenpflichtig abzumahnen.Es ist ja so einfach! (... und ich finde es unseriös!)
Hier haben findige ("Rechts")-Anwälte so etwas wie eine "Gelddruckmaschine" entdeckt, denn wenn man sucht, dann findet man ganz schnell viele
mehr oder weniger gravierende "Rechtsbrüche", die aber oft in Unkenntnis der meist sehr komplizierten Rechtslage oder in gutem Glauben geschehen sind.
Wer, wie ich, nun denkt, man würde "menschlich" miteinander umgehen und den, der etwas falsch gemacht hat,
erst einmal per E-Mail auf seine Verfehlung hinweisen und um Abstellung bitten, der irrt sich gewaltig.Es wird sofort "mit Kanonen auf Spatzen geschossen": Man schaltet Anwälte ein, obwohl dies absolut unnötig gewesen wäre,
und treibt damit die Kosten von Anfang an in die Höhe.
Als "kleiner Mann" hat man so überhaupt keine Möglichkeit, seinen Fehler einzugestehen und eigenständig abzustellen.
Stattdessen ist man herben Drohungen ausgesetzt und wird wie ein Straftäter "angeklagt".
In meinem Fall könnte man denken, dass das Verlagsgeschäft des (angeblichen) Klägers wohl so schlecht läuft,
dass man sich dort entschlossen hat, die zurückgegangenen Umsätze durch reihenweise Abmahnungen von Privatleuten aufzubessern.(Ich kaufe jetzt jedenfalls keine Erzeugnisse dieses Verlages mehr!)
In der riesigen Hamburger Anwaltskanzlei, die mich mit ihrer Forderung "belästigt", arbeiten mehr als 60 (!) Anwälte daran, "Verbrecher" wie mich
ausfindig zu machen und Forderungen "mit aller Härte" einzutreiben (so die Aussage auf deren düster und bedrohlich gestalteten Homepage)!
Außerdem arbeitet man dort mit "Tricks" wie dem Absenden der Schreiben am Freitag und in der Ferienzeit, so dass der Brief am Samstag zugestellt wird
und man wegen des Wochenendes keine Möglichkeit hat, sich eine schnelle Rechtsberatung zu holen.Man hofft anscheinend darauf, dass die gesetzte, sehr kurze Zahlungsfrist nicht eingehalten werden kann und man in Verzug gerät.
Sollte man dann auch noch auf Urlaubsreise sein, und darauf scheint die Kanzlei in den Ferien zu spekulieren, hat man schon verloren.
Für mich ist das Handeln solcher "Anwälte", die nur auf leichte Erzielung hoher Einnahmen aus sind
(und das ohne großartige, geistige Eigenleistung, sondern nur durch Einsatz automatischer Systeme erreichen!),
äußerst verwerflich; es ist für mich "unterste Kategorie" ihres Daseins und wirft ein sehr schlechtes Licht
auf den ansonsten rechtschaffenen anwaltlichen Berufsstand.
(Warum lassen sich die anderen, seriös tätigen Rechtsanwälte dies gefallen? Gibt es keine Berufsehre zu verteidigen?)
Natürlich habe ich mich beraten lassen und mir selbst einen Anwalt genommen, der mir von der Zahlung der Forderungen abgeraten
und Widerspruch eingelegt hat (offenbar war das Forderungsschreiben der Abmahnkanzlei formal und inhaltlich sogar fehlerhaft).Ich habe danach nie wieder etwas von den (nach meinem Empfinden:) "Abmahn-Abzockern" gehört.
Somit war die Einschaltung eines eigenen Anwalts richtig, auch wenn es mich Geld gekostet hat.
Ich kann jedem Betreiber einer Homepage nur raten:
Nehmt Euch in Acht vor allen möglichen Fallstricken, die im Internet lauern:
formuliert - auch als Privatperson - ein leicht auffindbares Impressum (auch, wenn es evtl. nicht nötig wäre),
verwendet nur selbst fotografierte Bilder oder selbst erstellte Grafiken, Icons, Buttons usw.
kopiert keine Texte aus irgendwelchen anderen Quellen (und wenn, dann nur mit Erlaubnis und Quellenangabe),
lasst Euch zu allen Genehmigungen, etwas von woanders übernehmen zu dürfen, eine schriftliche Nutzungserlaubnis des Urhebers geben,
glaubt nicht solchen Angaben wie "frei verwendbar", "kostenlos" usw.,
denn jedes Bildchen, jeder Text hat immer auch einen Urheber, der alle Rechte daran besitzt!,denkt daran, dass eigentlich fast alles verboten ist, was Spaß macht! (Das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum!)
Und wenn dann doch mal "das Kind in den Brunnen gefallen ist", lasst Euch sofort anwaltlich beraten (das geht auch per Internet),
damit keine Frist ungenutzt verstreicht, denn nur ein Fachjurist für Urheberrecht oder Internetrecht kennt die jeweiligen Feinheiten
und kann die Angelegenheit für Euch regeln!
Leider bieten private Rechtsschutzversicherungen nur selten auch Rechtsschutz in Urheberrechtssachen.
Ich wünsche Euch, dass Ihr niemals in so eine Situation geratet.
© Idee und Umsetzung: Thomas W. H. Koppermann, 23881 Bälau (Deutschland)